Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) für Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin (im Folgenden kurz: „Kunde“) und Tamara Paludo (im Folgenden kurz: „Übersetzerin“ bzw. „Dolmetscherin) als Auftragnehmerin fest.
1.2. Die Abschnitte 4.4., 4.7., 5.3. 6.1., 6.3. und 10.3. sowie die Haftungsbeschränkungen in Abschnitt 8 gelten nicht für Verbraucherinnen-Verträge nach dem KSchG.
1.3. Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
1.4. Die Abschnitte 2. bis 9. beziehen sich auf Übersetzungsdienstleistungen, für Dolmetschdienstleistungen gelten die Spezifikationen, die in Abschnitt 10. ausgeführt sind.
2. Verweisungen
Zur Auslegung dieser AGB gelten in nachstehender Reihenfolge:
- die ÖNORM EN 15038, Übersetzungs-Dienstleistungen Dienstleistungserfordernisse mit Ausnahme der Anhänge E, F
- die ÖNORM D1201 Übersetzungsverträge; in der jeweils geltenden Fassung
3. Kooperation zwischen Kunde und Übersetzerin
3.1. Der Kunde hat die Übersetzerin, so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen; Folgendes kann dazu nötig sein:
- Stil-Richtlinien (sofern der Kunde die Verwendung einer organisationsspezifischen Sprache bzw. Terminologie oder eine spezifische Form von Abkürzungen bzw. einer kontrollierten Sprache wünscht, muss sie dies der Übersetzerin mitteilen und ihr alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen)
- unternehmensinterne Terminologie, Fachterminologie;
- bereits bestehende Übersetzungen, relevante Übersetzungseinheiten aus „Translation Memories“;
- im Ausgangstext referenzierte Publikationen;
- technische Unterlagen und Anschauungsmaterial;
- Schulungsmaterial;
- Internetadressen;
- Paralleltexte;
- Hintergrundtexte;
- Betriebsbesichtigungen;
- bestimmte Technologien (insbesondere andere als die gängigen „Office“-Anwendungen) hat der Kunde zur Verfügung zu stellen.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich weiters, der Übersetzerin bereits vor Anbotslegung den Verwendungszweck mitzuteilen, z. B. ob diese
- nur zur eigenen Information;
- zur Veröffentlichung und/oder Werbung;
- für rechtliche Zwecke und/oder Patentverfahren;
- oder einem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch die damit befasste Übersetzerin von Bedeutung ist.
3.3. Darüber hinaus muss der Kunde der Übersetzerin im Voraus kompetente Ansprechpartnerinnen benennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
3.4 Die Übersetzerin hat offensichtliche Mängel (z. B. widersprüchliche Angaben etc.) des Ausgangstextes mit dem Kunden zu klären und kann sie auf eventuelle Tippfehler und sonstige Fehler aufmerksam machen.
3.5. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Kunden. Für Mängel, die sich aufgrund unzureichender Spezifizierung, sprachlichen und terminologischen Ungenauigkeiten des Ausgangstextes usw. ergeben, ist eine Haftung der Übersetzerin ausgeschlossen.
3.6. Die Zahlenwiedergabe durch die Übersetzerin erfolgt nur nach dem Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
3.7. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, hat der Kunde vorab die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzugeben.
3.8. Die Übermittlung der Zieltexte erfolgt mittels Datentransfer (wie z. B. E-Mail).
4. Angebot/Auftrag und Umfang der Leistung
4.1. Der Leistungsumfang gegenüber dem Kunden umfasst grundsätzlich nur das Übersetzen.
4.2. Bei Texten, die mit den gängigen Office-Anwendungen bearbeitbar sind, wird die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten. Übersetzungen sind von der Übersetzerin, so nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form zu liefern (ÖNorm EN 15038).
4.3. Etwaige Sonderwünsche sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren (Sonderformate, Fahnenkorrektur, CMS, Projektmanagement usw.).
4.4. Die Übersetzerin verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen und rechtzeitig durchzuführen.
4.5. Der Kunde darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck (3.2.) verwendet, ist eine diesbezügliche Haftung die Übersetzerin ausgeschlossen.
4.6. Die Übersetzerin hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Übersetzerinnen in Substitution weiterzugeben. In diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließliche Übersetzerin und Vertragspartnerin des Kunden.
4.7. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich (im Original, per Fax oder E-Mail) und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen der Übersetzerin erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird die Übersetzerin den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können von der Übersetzerin ohne Rücksprache mit dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
5. Termine, Lieferung
5.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung ist die jeweilige Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Übersetzerin maßgebend. Ist das Lieferdatum ein unabdingbarer, nicht durch eine angemessene Nachfrist verlängerbarer Bestandteil des von der Übersetzerin angenommenen Auftrages und hat der Kunde an einer verspäteten Lieferung kein Interesse („Fixgeschäft“), so hat der Kunde dies im Vorhinein bekannt zu geben.
5.2. Kunde und Übersetzerin müssen folgende Termine vereinbaren:
- Eingang des Ausgangstextes und aller zur Hintergrundinformation notwendigen Unterlagen bei der Übersetzerin;
- Eingang eines Korrekturexemplars beim Kunden (sofern erwünscht);
- (in diesem Falle) Retournierung des Korrekturexemplars an die Übersetzerin;
- Eingang der Übersetzung beim Kunden in der vereinbarten Lieferform.
5.3. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sowie des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft, ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Unterlagen zur Hintergrundinformation) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den der Übersetzerin die erforderlichen Unterlagen verspätet zur Verfügung gestellt wurden; für den Fall eines Fixgeschäfts obliegt es der Übersetzerin zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen durch den Kunden der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nur im Falle der oben eingehaltenen Voraussetzungen und eines ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäftes zum Rücktritt vom Vertrag.
5.4. Die mit der Lieferung (Übermittlung) der Übersetzung und der Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Kunde.
5.5. Der Kunde hat den Eingang der Übersetzung in der vereinbarten Lieferform spätestens zwei Tage nach dem Liefertermin zu bestätigen.
5.6. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die der Übersetzerin vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages bei der Übersetzerin. Diese hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen für eine Dauer von vier Wochen nach Beendigung des Übersetzungsauftrages verwahrt werden. Danach ist diese berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterlagen zu vernichten.
5.7. Für die Dauer der Aufbewahrung ist die Übersetzerin verpflichtet, die Unterlagen so zu verwahren, dass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
6. Spezifika für Dolmetschdienstleistungen
6.1. Der Kunde hat die Dolmetscherin durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Vorbereitungsmaterialien und Unterlagen zu unterstützen (dazu zählen unter anderem PowerPoint-Präsentationen und ausformulierte Vorträge/Reden).
6.2. Das Honorar wird der Dolmetscherin spätestens 4 Wochen nach Eingang der Honorarnote überwiesen.
6.3. Bei Storno seitens des Kunden bezahlt dieser nachweislich bereits entstandene Kosten sowie:
- 50 % des vereinbarten Honorars bei Absage 30-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn,
- 80 % des vereinbarten Honorars bei Absage ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn.
Übernimmt die Dolmetscherin in dem freigewordenen Vertragszeitraum einen anderen Dolmetschauftrag, wird das dafür erzielte Honorar von den Stornokosten abgezogen. Bei Absage früher als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen für den Kunden abgesehen von der Erstattung bereits entstandener Kosten keine weiteren Storno-Kosten an.
6.4. Sollte die Dolmetscherin an der Erfüllung des Vertrags verhindert sein, hat sie den/die TeamchefIn zu informieren, der/die eine gleichwertige Vertretung sucht. Auf Wunsch des Teamchefs / der Teamchefin kann die Dolmetscherin auch selbst eine gleichwertige Vertretung suchen.
6.5. Die Dolmetscherin unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Sie ist gemäß der Berufsordnung des Internationalen Verbands der Konferenzdolmetscher (AIIC) bzw. der UNIVERSITAS Austria verpflichtet, jegliche Informationen, die ihr im Verlauf nichtöffentlicher Sitzungen zur Kenntnis gelangen, streng vertraulich zu behandeln.
6.6. Bei Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit können Überstunden in Rechnung gestellt werden: Ab einer Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit von mehr als 30 Minuten werden 50€ pro angefangener halber Stunde verrechnet.
6.7. Die Dolmetschung ist in der Regel zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ihre Aufzeichnung bzw. Ihr Live-Streaming ist ohne die vorherige Zustimmung der Dolmetscherin unzulässig. Die Urheberrechte der Dolmetscherin bleiben vorbehalten. Für die Aufzeichnung bzw. das Live-Streaming der Dolmetschung gelangt ein zusätzliches Tageshonorar pro Dolmetschkabine (2 DolmetscherInnen) zur Anrechnung. (Für Live-Streaming bei Remote Interpreting gilt der entsprechende Punkt 6.9.5.)
6.8. Der Kunde verpflichtet sich, für adäquate und dem Stand der Technik entsprechende technische, akustische und räumliche Bedingungen in den Dolmetschkabinen und im Konferenzsaal zu sorgen.
6.9. Remote Interpreting / Ferndolmetschen ist nach Absprache mit dem Kunden möglich, dabei kann entweder in den Räumlichkeiten der Dolmetscherin oder in vom Kunden bereitgestellten und entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten (vgl. 6.8.) (beispielsweise in einem eigens für das Ferndolmetschen eingerichtetem „Hub“, wobei hier je nach Lage adäquate Anreisemöglichkeiten gegeben sein müssen) gearbeitet werden. Es kommen zusätzlich die folgenden Bestimmungen zur Geltung:
6.9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eine angemessene Dolmetschplattform oder einen Streaming-Dienst mit Dolmetschfunktion bereitzustellen (Voiceboxer, Interactio, Zoom, Kudo,…). Die Kosten dafür sind ausschließlich vom Kunden zu tragen. Auf expliziten Wunsch von Kunde oder Dolmetscherin ist vor dem Einsatztag ein „Testlauf“ der Plattform oder des Dienstes, bei dem sämtliche technische Fragen der Dolmetscherin oder des Kunden geklärt werden, abzuhalten. Dabei wird auch das Vorgehen im Fall von visuellen und/oder akustischen Problemen geklärt. Dauert dieser Testlauf länger als eine halbe Stunde, so ist er finanziell abzugelten.
6.9.2. Der Kunde verpflichtet sich weiters, der Dolmetscherin während der gesamten Veranstaltungszeit eine technische Ansprechperson zur Verfügung zu stellen, die über Chatfunktion oder einen anderen Kommunikationskanal stets für die Dolmetscherin erreichbar ist.
6.9.3. Falls die Dolmetscherin aus ihren eigenen Räumlichkeiten dolmetscht, sorgt sie für eine ungestörte Umgebung, eine stabile Internetverbindung, eine NotfallInternetverbindung und geeignete Arbeitsausrüstung (PC/Laptop, Headset). Der Kunde sorgt dafür, dass dasselbe auch bei sämtlichen SprecherInnen verfügbar ist. Insbesondere ist sich der Kunde über die hohen Anforderungen an die
Mikrofonqualität der SprecherInnen für eine gute Dolmetschqualität bewusst und sorgt auch während der Veranstaltung für die bestmöglichen Rahmenbedingungen (beispielsweise ggf. durch die Stummschaltung aller TeilnehmerInnen bis auf die SprecherIn). Im Fall, dass grobe Fehler bzw. Mängel an der Ausstattung des Kunden die Audio-/Videoübertragung derart beeinträchtigen, dass keine qualitative Dolmetschung mehr gewährleistet werden kann, behält sich die Dolmetscherin das Recht vor, die Dolmetschung auszusetzen, bis der Kunde die Fehler beheben konnte und geeignete Arbeitsbedingungen wiederhergestellt wurden. Um sicherzustellen, dass Dolmetscherin und TeilnehmerInnen keine Gehörschäden erleiden, sind vom Kunden Maßnahmen zur Vermeidung von Rückkopplungen zu ergreifen und ein Schutz vor einem Knalltrauma vorzusehen.
6.9.4. Da das Ferndolmetschen aufgrund der technischen Umgebung kognitiv und körperlich ermüdender ist als das Dolmetschen vor Ort, verpflichtet sich der Kunde, das vorab bekanntgegebene Programm einzuhalten. Bei Überziehung einzelner Programmteile behält sich die Dolmetscherin vor, Pausen einzufordern oder andernfalls die Dolmetschung abzubrechen.
6.9.5. Schadenersatzforderungen, die sich aus einem Fehler der Arbeitsausrüstung (Internet, PC, Headset) der Dolmetscherin ergeben, sind mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt (vgl. 9.9.). Für Fehler, Mängel oder Ausfall der Arbeitsausrüstung des Kunden (Internetverbindung des Kunden oder von SprecherInnen, akustische und visuelle Ausrüstung des Kunden oder von SprecherInnen, Ton- und Bildqualität) sowie für eventuellen Verlust vertraulicher Daten aufgrund der Übertragung über die Plattform oder den Streaming-Dienst übernimmt die Dolmetscherin keine Haftung.
6.9.6. Jegliche Aufzeichnung und/oder Speicherung der Dolmetschung, die über die sofortige Nutzung und Anhörung durch die ZuhörerInnen und SprecherInnen hinausgeht, ist unzulässig, sofern nicht eine andere Regelung mit der Dolmetscherin explizit vereinbart und durch die Dolmetscherin (oder jede DolmetscherIn im Team) schriftlich bestätigt wurde. Für die Aufzeichnung und Veröffentlichung der Dolmetschung gelangt ein zusätzliches Tageshonorar pro Dolmetschkabine (2 DolmetscherInnen) zur Anrechnung (vgl. 6.7.).
7. Honorar und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach den Tarifen (Preislisten) der Übersetzerin, die für die jeweilige Art der Übersetzung anzuwenden sind.
7.2. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B.: Normzeilen (à 55 Zeichen inkl. Leerzeichen), Wörter, Stundensatz, Zieltext, Ausgangstext.
7.2.1. Sofern nicht anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
7.2.2. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.
7.2.3. Für das Korrekturlesen von Texten steht der Übersetzerin ein angemessener Kostenersatz zu.
7.2.4. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, welche vorab zu vereinbaren sind.
7.3. Die Leistungen der Übersetzerin sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 4 Wochen nach Ausfolgung bzw. Lieferung der Übersetzung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist Abholung vereinbart und erfolgt diese durch den Kunden nicht zeitgerecht, so entsteht die Zahlungspflicht des Kunden mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung.
7.4 Die Übersetzerin ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.
7.5. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Übersetzerin berechtigt, die Übersetzung sowie beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (4% gegenüber Konsumenten und 8% über dem Basiszinssatz bei Unternehmenskunden) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.
7.6. Wurden zwischen dem Kunden und der Übersetzerin Teilzahlungen (z. B. eine Akontozahlung) vereinbart, ist die Übersetzerin bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen ohne Rechtsfolgen für sie und ohne Präjudiz für ihre Rechte so lange einzustellen, bis der Kunde ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (Fixgeschäft nach den Punkten 5.1 und 5.3.).
8. Höhere Gewalt
8.1 Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat die Übersetzerin den Kunden, soweit möglich, unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Übersetzerin als auch den Kunden, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch der Übersetzerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die bereits erbrachten Leistungen zuzubilligen.
8.2 Als Fall höherer Gewalt sind insbesondere anzusehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Stillstand der Rechtspflege und/oder Verwaltung, Abbruch der Kommunikationsmittel; Eintritt von durch die Übersetzerin selbst nicht beeinflussbarer, unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Übersetzerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
9.1 Sämtliche Mängel müssen vom Kunden in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Der Kunde hat offensichtliche Fehler der Übersetzung innerhalb einer Woche nach Eingang der Übersetzung zu rügen.
9.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Übersetzerin eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung ihrer Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb angemessener Frist von der Übersetzerin behoben, so hat der Kunde weder einen Anspruch auf Preisminderung noch auf Wandlung des Vertrages.
9.3 Wenn die Übersetzerin eine Verbesserung verweigert oder die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, bzw. die Verbesserung für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder Herabsetzung des Honorars (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages (§ 932 Abs. 4 ABGB).
9.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Der Kunde verzichtet auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
9.5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke in welcher Form auch immer verwendet werden, besteht eine Haftung der Übersetzerin für Mängel nur dann, wenn der Kunde in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn der Übersetzerin dafür Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der vom Kunden keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden.
9.6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen, für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Kunden bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) und die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, besteht keinerlei Mängelhaftung. Aus diesen Gründen tritt bei nicht fristgerechter Übersetzung auch kein Verzug ein. Dies gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.
9.7. Für vom Kunden beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet die Übersetzerin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Kunden zurückgegeben werden, als Verwahrerin im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches lediglich für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.5. sinngemäß.
9.8. Aufgrund der technischen Gegebenheiten wird von der Übersetzerin für die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie z.B. E-Mail) keine Haftung für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9.9. Alle Schadenersatzansprüche gegen die Übersetzerin, auch für Mangelfolgeschäden, sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Übersetzerin [d. h. lediglich durch die Übersetzung selbst, nicht durch den Ausgangstext] verursacht und verschuldet wurde oder Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegen.
9.10. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung der Übersetzerin aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht und Verschwiegenheitsverpflichtung
10.1 Alle dem Kunden überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum der Übersetzerin.
10.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie selbst erstellte Translation Memories, Terminologielisten, Skripten usw. bleiben geistiges Eigentum der Übersetzerin. Die Weitergabe und Vervielfältigung der Unterlagen darf nur mit Zustimmung der Übersetzerin erfolgen. Eine Übergabe von Translation Memories, Terminologielisten u.ä.m. an den Kunden auf dessen Wunsch stellt einen vom Kunden zu vergütenden Zusatzauftrag dar.
10.3 Die Übersetzerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Kunden an sich das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen und ist daher berechtigt, anzunehmen, dass dem Kunden alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen. Der Kunde sichert daher ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
10.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Übersetzerin gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Übersetzerin wird solche Ansprüche dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihr bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Kunde nach Streitverkündigung nicht als Streitgenossin der Übersetzerin dem Verfahren bei, so ist die Übersetzerin berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Kunden ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.
10.5. Die Übersetzerin bleibt als geistige Schöpferin der Übersetzung Urheberin derselben und es steht ihr daher das Recht zu, als Urheberin genannt zu werden. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Übersetzung. Der Name der Übersetzerin darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von dieser stammt bzw. bei deren nachträglicher Zustimmung.
10.6. Die Übersetzerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihr Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten.
11. Allgemeines
11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
11.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Übersetzerin/Dolmetscherin bedürfen der Schriftform, d. h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur.
11.3. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der berufliche Sitz („domicile professionnel“) der Übersetzerin/Dolmetscherin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am beruflichen Sitz der Übersetzerin/Dolmetscherin sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
11.4. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: Juni 2020